Private Risikoversicherung - Vorteile & Infos
Wer sein Geld vornehmlich zum Aufbau seiner beruflichen oder privaten Existenz braucht, dem fällt es erfahrungsgemäß schwer, gleichzeitig Mittel für eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung aufzubringen. Aber gerade in dieser Phase ist eine sofortige Sicherheit für Partner und Kinder dringend nötig.

Existenzsicherung / Risikoabsicherung
Eine Risikoversicherung bietet Ihren Angehörigen diese Sicherheit - ohne jede Wartezeit und mit sofortiger Überschussbeteiligung - zu niedrigen Beiträgen. Sie erleichtert Ihnen außerdem zu einem späteren Zeitpunkt den Aufbau der eigenen Altersversorgung.
Die Vorteile des Risikoschutzes im Überblick
- Möglichkeit auf sofortigen Versicherungsschutz im Rahmen der vorläufigen Deckung
- Kapitalauszahlung bei Tod
- niedrige Beiträge
- zusätzliche Überschussbeteiligung zur Reduzierung des Beitrags
- Umtauschrecht in eine Versicherung mit Todesfallleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Ergänzungsmöglichkeit durch Berufsunfähigkeitsversicherung
- mit Recht auf regelmäßige Erhöhung des Beitrages ohne Gesundheitsprüfung (Dynamik)
Einkommensteuerfreie Kapitalzahlung im Todesfall
Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer sofort an die Hinterbliebenen einkommensteuerfrei ausgezahlt.
Zusätzliche Gewinnbeteiligung
Unsere Risikoversicherung ist selbstverständlich gewinnberechtigt. Die Überschussanteile werden dabei zur Reduzierung der Beitragsrate verwendet.
Umtauschrecht
Sie können die Risikoversicherung jederzeit in eine andere Versicherung mit einer Todesfallleistung umwandeln und damit die Hinterbliebenenversorgung um die eigene Altersversorgung ergänzen. Beantragen Sie die Umwandlung der Versicherung bis zu 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer (spätestens zum Ende des 10. Vertragsjahres), wird auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung verzichtet. Bei Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsleistungen ist der Umtausch ohne Gesundheitsprüfung bis 5 Jahre vor Ablauf der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorzunehmen.
Dynamisches Gestaltungsrecht
Sie haben das Recht auf die regelmäßige Erhöhung des Beitrages in dem im Versicherungsschein beschriebenen Umfang. Diese Aktualisierung des Versicherungsschutzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt bis 5 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, längstens bis zum 50. Lebensjahr. Die Anpassungen erfolgen nach einem fest vereinbarten Erhöhungsmodus von 3 Prozent, 4 Prozent oder 5 Prozent des Beitrags. Vor jeder planmäßigen Erhöhung erhalten Sie eine Benachrichtigung über den aktualisierten Versicherungsschutz und den neuen Beitrag. Sie können dann wählen, ob Sie die angebotene Erhöhung in diesem Umfang vornehmen möchten.
Angemessene Versorgung
Die Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Je nach Tätigkeit ist die Angemessenheit i.d.R. dann gewahrt, wenn die beantragte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ca. 60 Prozent der mtl. Bruttoeinkünfte aus Arbeitseinkommen (einschließlich vorhandener privater Berufsunfähigkeitsabsicherungen) nicht.
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