Riester-Rente Informationen

Altersvorsorge im Wandel

Die Diskussion um die Sicherheit der Rente ist schon seit längerer Zeit ein zentrales Thema in Deutschland. Der Staat allein kann dafür nicht mehr garantieren und die Situation wird in den nächsten Jahren noch problematischer.

Immer weniger junge Menschen zahlen Beiträge in die Rentenkasse, immer mehr ältere Menschen beziehen aber Renten. Dies führt dazu, dass die gesetzliche Rente allein nicht mehr den Lebensstandard sichern kann.

All diese Umstände führen im Ergebnis zu Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Konsequenz: Die private Vorsorge wird immer wichtiger.

Die Grundzüge der staatlichen Förderung sowie häufig gestellte Fragen zum Thema Riester-Rente haben wir für Sie in unserer Rubrik Fragen und Antworten zusammengestellt.

Private Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung

Im Rahmen der sogenannten Riester-Förderung beteiligt sich Vater Staat an dem Aufbau Ihrer privaten Zusatzversorgung. Ihre Eigeninitiative mit einer kapitalgedeckten privaten Vorsorge wird gefördert, um die zukünftig entstehende Rentenlücke auszugleichen. Die Riester-Förderung ist eine wichtige Zusatzversorgung, die in der Verbindung mit der gesetzlichen Rente und anderen Vorsorgemodellen Ihren Lebensstandard im Alter sichern kann.

Die Riester-Rente von HDI-Gerling - auch für Sie interessant

Wir bieten Ihnen mit der Riester-Rente eine Altersabsicherung, mit der Sie sich als Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung alle Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge sichern können. Dazu gehören auch Bezieher von Lohnersatzleistungen, nicht erwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererzeihung, pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Ehegatten von geförderten Personen.

Wieviel der Staat dazuzahlt

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Gesamtaufwand für die optimale Zulagenförderung vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens beträgt. Familien profitieren besonders, da sie für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage erhalten. Ob Single, Ehepaar oder Familie: Die Riester-Förderung sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

Beispiel 1

Zulagenförderung einer Frau, geschieden, zwei Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres 25.000 EUR:

Zulagenförderung in EUR

 

Altersvorsorgeaufwand

1.000

Grundzulage

154

Kinderzulage

370

Eigenbetrag

476

Förderquote

52%


Steuerersparnisse obendrauf

Ein besonderes Bonbon bei der Riester-Rente ist, dass die Verträge bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich noch ein über die Zulagenförderung hinausgehender Steuervorteil ergibt (Günstigerprüfung). Wenn das der Fall ist, erhalten Sie die Differenz nachträglich vom Finanzamt zurück. Das macht die Riester-Rente auch für Personen mit einem hohen Steuersatz besonders attraktiv.

Beispiel 2

Kombinierte Zulagen- und Steuerförderung eines Mannes, alleinstehend, keine Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 EUR:

Zulagenföderung in EUR

 

Altersvorsorgeaufwand

2.100

Grundzulage

154

Eigenbeitrag

1.946

Zusätzliche Steuerersparnis

771

Förderquote

44%


Zudem erhalten Eltern für ab 2008 neugeborene Kinder eine Kinderzulage von 300 EUR im Jahr.
Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten bei Abschluss eines Riester-vertrages eine einmalige zusätzliche Bonuszahlung in Höhe von 200 EUR.