Daten und Fakten

Kennzahlentabellen 2011 nach HGB

HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG 

Dokument (pdf, 1,5 MB)

HDI-Gerling Lebensversicherung AG

Dokument (pdf, 0,6 MB)

HDI Direkt Versicherung AG 

Dokument (pdf, 1,1 MB)


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Geschäftsberichte

Die Geschäftsberichte des Geschäftsbereichs Privat- und Firmenversicherung Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Talanx.

Finanzstärke-Ratings (Stand: 17.02.2012)

 

HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG

  • Standard & Poor´s (S&P): A+ (outlook stable)

HDI-Gerling Lebensversicherung AG

  • Standard & Poor´s (S&P): A+ (outlook stable)
  • A.M. Best: A (outlook stable)

HDI Direkt Versicherung AG

  • Standard & Poor´s (S&P): A+ (outlook stable)

Finanzstärke-Ratings der Talanx Erstversicherungsgruppe

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Veröffentlichung nach §10a Abs. 2a VAG

Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung bei der Kalkulation von Lebensversicherungstarifen

Ab dem 22.12.2007 findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Anwendung auf die Versicherungswirtschaft. Es regelt unter anderem, inwieweit das Geschlecht als Faktor der Risikobewertung bei der Tarifkalkulation berücksichtigt werden darf. Bei Neuabschlüssen ab dem 22.12.2007 ist im privatrechtlichen Versicherungsbereich eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts bei Prämien und Leistungen dann zulässig, wenn das Geschlecht "bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist".

Sofern wir als Versicherungsunternehmen unterschiedliche Prämien und Leistungen für Frauen und Männer vorsehen, sind wir nach §10a Abs. 2a VAG verpflichtet, "die versicherungsmathematischen und statistischen Daten zu veröffentlichen, aus denen die Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung abgeleitet wird; diese Daten sind regelmäßig zu aktualisieren. Bei Daten, die bereits von anderen Stellen veröffentlicht worden sind, genügt ein Hinweis auf diese Veröffentlichung."

Dieser Verpflichtung kommen wir an dieser Stelle nach. Mit Ausnahme der nach §10a EStG geförderten Versicherungen (so genannte Riestertarife), bei denen wir nach gesetzlichen Vorgaben eine Unisexkalkulation vornehmen, differenzieren wir bei unseren Lebens-, Renten- und Invaliditätsversicherungen nach dem Geschlecht der zu versichernden Person. Das Geschlecht wird im Rahmen der Prämien- und Leistungsberechnung nach anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation berücksichtigt. Die Relevanz des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung von Sterblichkeit bzw. Invalidität kann aus den folgenden Quellen abgeleitet werden:

  • Ausarbeitung zur Risikorelevanz des Merkmals Geschlecht
    Dokument (PDF, 0,4 MB)
  • Veröffentlichung der DAV (Deutsche Aktuarvereinigung):
    Herleitung der Sterbetafeln DAV 1994T, DAV 2004 R sowie der Rechnungsgrundlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung DAV 1997 und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung DAV 1998 EU
    Internetseite der DAV

Neben den biometrischen Daten zur Sterblichkeit und Invalidität verwenden wir auch nach Geschlecht differenzierte Verheiratungswahrscheinlichkeiten. Die geschlechtsspezifischen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zum Familienstand zeigen, dass auch hier das Geschlecht ein relevanter Faktor der Risikobewertung ist.

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