In Krisenzeiten steigen strafrechtliche Ermittlungsverfahren
April 2009 | Die weltweite Finanzkrise ist noch lange nicht ausgestanden, doch die ersten gravierenden Auswirkungen zeigen, dass Konjunkturverläufe heute kaum noch zu prognostizieren sind. Wer Verantwortung trägt, steht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnell im Schussfeld. Umso wichtiger ist es, die strafrechtlichen Risiken im Falle eines Ermittlungsverfahrens im Griff zu haben.
Ein Ermittlungsverfahren kommt schneller als man denkt
Wer Verantwortung trägt, steht schnell im Schussfeld. Das ist nichts Neues. Neu ist jedoch, dass das strafrechtliche Risiko von Jahr zu Jahr steigt. Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug oder Insidergeschäfte sind nur einige der strafrechtlichen Tatbestände mit denen Unternehmer konfrontiert werden können.
Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren – vor allem im wirtschaftsrechtlichen Bereich – hat erheblich zugenommen. Dies ist vor allem eine Folge der zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre, die den Verantwortungsrahmen für Manager stark verändert hat.
Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken. In Deutschland sind nur natürliche Personen straffähig. Eine Schutzschildfunktion des Unternehmens fehlt also. Im Ernstfall werden Unternehmer und Führungskräfte persönlich zur Verantwortung gezogen. Selbst wenn die Verantwortung an Dritte delegiert wurde, greift oft das so genannte Organisationsverschulden.
Die Folgen eines Strafprozesses können äußerst unangenehm werden: Neben großen Imageverlusten für das Unternehmen und die beschuldigten Personen können den Betroffenen oft hohe finanzielle Belastungen drohen. Hinzu kommt: Durch komplexe und schwierige Sachverhalte sind die Prozesse meistens langwierig. Es müssen Gutachten eingeholt werden, und nicht selten sind mehrere Personen in die Ermittlung eingebunden, von denen jeder einen eigenen Verteidiger benötigt.
Was wird versichert?
Mit dem Straf-Rechtsschutz sind Sie gegen die Auswirkungen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gut geschützt.
Der Straf-Rechtsschutz zahlt von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur letzten Instanz die Verteidigungskosten, insbesondere:
- Honorare für Strafverteidiger und Sachverständige
- Alle anfallenden Verfahrens-, Gerichts- und Nebenklagekosten
- Kosten für die Firmenstellungnahme und Zeugenbetreuung
- Reisekosten des Versicherten und des Strafverteidigers
- Übersetzungskosten
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