Verbesserte Rahmenbedingungen für Arbeitszeitguthaben: Ein Modell mit Zukunft!
April 2009 | Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage zahlreicher Unternehmen hält Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt an. Immer dringlicher suchen Unternehmen neue Wege, hochqualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren und an das Unternehmen zu binden. Arbeitszeitmodelle mit individueller Gestaltung der persönlichen Lebensarbeitszeit sind gefragt.
Dies gilt umso mehr, als ein heute dreißigjähriger Arbeitnehmer in Folge der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters erst mit 67 Jahren in Rente gehen kann.
Langfristig ergibt sich für alle Arbeitnehmer eine erhebliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Hierdurch stehen auch Arbeitgeber in einem schwierigen Spannungsfeld: einerseits muss das Know-how der älteren Beschäftigten im Betrieb gehalten werden, andererseits gilt es eine Überalterung der Belegschaft zu vermeiden. Die Personalabteilungen sind somit aufgefordert, flexible Lösungsansätze einzurichten. Zeitwertkonten stellen in diesem Zusammenhang eine zielgerichtete Alternative dar.
Sinn und Zweck von Zeitwertkonten
Zeitwertkonten ermöglichen es dem Arbeitnehmer, während seiner Berufstätigkeit Zeitwerte oder Gehaltsbestandteile steuer- und sozialabgabenfrei anzusparen. Der Mitarbeiter bringt beispielsweise Tantiemen, Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Zeitwerte wie z.B. Resturlaubstage oder Überstunden in ein Zeitwertkonto ein. Welche Gehaltsbestandteile und Zeitwerte eingesetzt werden dürfen, kann jedes Unternehmen in einer Wertguthabenvereinbarung – unter Berücksichtigung ggf. bestehender tarifvertraglicher Regelungen – individuell festlegen. Die eingebrachten Werte werden brutto angespart, da während der Ansparphase die Sozialversicherungsbeiträge gestundet und der lohnsteuerliche Zuflusszeitpunkt verschoben werden.
Mit dem aufgebauten Wertguthaben kann sich der Arbeitnehmer eine Freistellung von der Arbeitsleistung „vor“finanzieren. Das Arbeitsverhältnis und damit einhergehend auch der Sozialversicherungsschutz bleiben während einer solchen Freistellungsphase bestehen. Der Mitarbeiter kann die flexible Freistellungsphase je nach Regelung in der Wertguthabenvereinbarung unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand oder während des Erwerbslebens in Anspruch nehmen. Erst wenn das Wertguthaben in Anspruch genommen wird, sind Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Zeitwertkonten bieten somit eine attraktive Lösung für Unternehmen, die nach sinnvollen Alternativen zur Altersteilzeit suchen. Dem Arbeitgeber steht es zudem frei, zusätzliche Arbeitgeberbeiträge - regelmäßig oder einmalig - als Zuschuss in das Zeitwertkonto einzubringen, um die Motivation der Beschäftigten und die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen.
FLEXI II: Neue gesetzliche Regelungen für mehr Sicherheit
Zum 01.01.2009 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen – kurz „Flexi II“ – in Kraft. Neben der besseren Sicherung und Portabilität von Wertguthaben wurden insbesondere Regelungen zur Abgrenzung der Wertguthabenvereinbarungen von anderen Formen flexibler Arbeitszeitmodelle, zum Anspruch auf Wertguthabenverwendung sowie zur Wertguthabenführung und -anlage getroffen.
- Überblick der wesentlichen Neuerungen zum Flexi II (PDF, 82 KB)

