Neuerungen 2009 im Sozialversicherungssystem
Februar 2009 | Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Was Sie wissen sollten!
Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2009 auf 2.520 Euro/Monat (West) festgesetzt (2008: 2.485 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) beträgt im Jahr 2009 2.135 Euro/Monat (2008: 2.100 Euro/Monat).
Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2009 auf 5.400 Euro/Monat (West) steigen (2008: 5.300 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt für das Jahr 2009 auf 4.550 Euro/Monat (2008: 4.500 Euro/Monat). Zur Erläuterung: Der unterschiedliche Erhöhungsbetrag der Beitragsbemessungsgrenze von 100 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 50 Euro in den neuen Bundesländern hängt mit der unterschiedlichen Lohnentwicklung (1,55 und 1,43 Prozent) in Verbindung mit den gesetzlichen Berechnungsvorschriften zusammen.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresar-beitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2009 auf 48.600 Euro festgesetzt (2008: 48.150 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2009 44.100 Euro betragen (2008: 43.200 Euro). Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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