Steuerberater-Haftpflicht: Top-Konditionen für Existenzgründer
Juli 2008 | Die Haftungsrisiken für Steuerberater sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Damit sich auch Berufseinsteiger risikoadäquat versichern können, hat HDI-Gerling zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband spezielle Existenzgründertarife entwickelt: Diese bieten Ihnen optimalen Schutz in Verbindung mit besonders günstigen Einsteigerkonditionen.
Beispiel
Der junge Steuerberater wird beauftragt, die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen, die sich im Falle des Erwerbs von Anteilen einer GmbH für deren spätere Neugesellschafter ergeben würden. Die Gesellschaft ist erheblich überschuldet. Der Steuerberater sah die Nutzung der Verluste nicht als steuerschädlich an. Für die nachfolgende Betriebsprüfung dagegen ist unter Hinweis auf § 42 AO im konkreten Fall eine verdeckte Gewinnausschüttung erfolgt. Die
Körperschaftssteuer in Höhe von zirka 380.000 Euro machen die Gesellschaft beziehungsweise die Neugesellschafter als Schadenersatz geltend.
Situation
Nicht nur berufsrechtliche Entwicklungen, sondern auch die zunehmende betriebswirtschaftliche Beratung und das damit einhergehende erhöhte Drittschadenrisiko sind dafür verantwortlich, dass Steuerberater immer häufiger für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Eine Analyse aller Vermögensschaden-Haftpflichtverträge
im Zeitraum 1995 bis 2004 ergab, dass die Schadenhäufigkeit in dieser Berufsgruppe fast 100 Prozent erreicht. Das heißt, jeder Vertrag war im Schnitt mit einem Schaden belastet. Zu dieser Situation haben auch die strengere Rechtssprechung des für die Steuerberaterhaftung zuständigen 9. Zivilsenats des BGH und gesetzliche Änderungen beigetragen. Die
Auswirkungen der „neuen“ Verjährung gemäß § 194 ff. BGB werden dagegen erst in Zukunft in einer Zunahme von „Spätschäden“ voll zum Tragen kommen.
Im vorliegenden Fall kann der Steuerberater von Glück sagen, dass er in seiner Berufshaftpflicht eine Deckungssumme von einer Million Euro je Schadenfall gewählt hat. Der Gesetzgeber verlangt in § 52 DVStB zwar nur die Versicherung einer Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro. In der Praxis erweist sich dieser Betrag angesichts der zunehmenden Zahl von Großschäden allerdings oftmals als viel zu niedrig. Hätte unser junger Steuerberater aus dem obigen Beispiel also lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme von 250.000 Euro versichert, hätte er möglicherweise mit seinem Privatvermögen für die restlichen 130.000 Euro gerade stehen müssen. Seine Existenz wäre u. U. vernichtet worden.
Der Gesetzgeber schreibt in § 67 StBerG vor, dass sich selbstständige StB gegen die aus ihrer Berufstätigkeit resultierenden Haftungsrisiken angemessen versichern müssen.
Existenzgründerkonzept von HDI-Gerling
Wer sich auf der sicheren Seite bewegen und AAB verwenden möchte, kann laut § 67 a StBerG den Haftungsanspruch seiner Mandanten auf den vierfachen Betrag der
Mindestversicherungssumme und somit auf eine Million Euro begrenzen. Voraussetzung dafür ist, dass in gleicher Höhe Versicherungsschutz besteht.
Natürlich ist über die generelle Risikobetrachtung hinaus in jedem Einzelfall zu klären, welche Deckungssummen bezogen auf Praxisgröße, Mandanten- und Mandatsstrukturen Sinn machen. Das Existenzgründerkonzept von HDI-Gerling sieht sehr flexible Lösungen vor, die sich angesichts der äußerst vorteilhaften Prämien auch Berufseinsteiger leisten können.
Es stehen mehrere Varianten zur Wahl:
Speziell für Existenzgründer bis 45 Jahre gibt es einen kostengünstigen Einsteigertarif mit einer Deckungssumme je Schadenfall von einer Million Euro. Die Prämien dafür starten mit 594 Euro pro Jahr und betragen in den ersten drei Versicherungsjahren nur zirka 40 Prozent des Beitrags, den Mitglieder des Deutschen Steuerberaterverbands normalerweise zahlen.
Um die Vorzugskonditionen zu erhalten, müssen Sie lediglich einem Steuerberaterverband angehören und von einem Mitarbeiter der HDI-Gerling Vertrieb Firmen und Privat AG betreut werden und der Zeitpunkt Ihrer Existenzgründung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Für Kleinpraxen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50.000 Euro gibt es ebenfalls sehr preisgünstige Tarife.
Unser Tipp
Doch gerade neu zugelassene Steuerberater, die noch nicht so viel Erfahrung haben, sollten keineswegs nur auf die Höhe der Prämien schauen, sondern sich auch eine hochqualifizierte Beratung sichern. Nur wenn die jeweiligen beruflichen und persönlichen Risiken exakt eingeschätzt werden, ist es möglich, den Versicherungsschutz punktgenau auf den persönlichen Bedarf zuzuschneiden.
Als „der Versicherer“ von Steuerberatern hat HDI-Gerling jahrzehntelange Erfahrung in der Beurteilung berufs- und kanzleispezifischer Haftungsgefahren und verfügt über ein erstklassiges Schadenmanagement.
Natürlich können auch Sie selbst einiges tun, um das Risiko von Vermögensschäden zu reduzieren. So sollten Sie bei Ihrer Tätigkeit immer auch das Thema Qualitätssicherung im Auge haben. Denn fast ein Drittel aller Schäden aus Steuerberatertätigkeit entsteht im Zusammenhang mit der Fehlerquelle übersehener/unterlassener Hinweis".
Allerdings werden auch bei gut funktionierendem Kanzleimanagement Haftungsrisiken niemals völlig auszuschließen sein, zumal auch die Klagebereitschaft von Mandanten tendenziell eher zugenommen haben.
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