Die Abgeltungssteuer kommt!

März 2008 | Ab dem 1. Januar 2009 werden sämtliche Kapitalerträge im Privatvermögen (Zinsen, Dividenden sowie ausgeschüttete und realisierte Kursgewinne) pauschal mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5 Prozent sowie eventuell die Kirchensteuer. Man kann davon ausgehen, dass dann von jedem Euro bis zu 28 Cent abgezogen werden.

Wissenswertes für Anleger

  • Bis zum 31. Dezember 2008 sind Wertzuwächse aus Wertpapieren oder Investmentfonds, die bis zum Jahresende erworben werden, bei Fälligkeit bzw. beim Verkauf nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr weiterhin steuerfrei.
  • Laufende Erträge und Wertzuwächse in fondsgebundenen Versicherungen bleiben bis zur Kapitalzahlung auch nach dem 1. Januar 2009 steuerfrei. Bei Auszahlung des Kapitals ab einer Laufzeit von 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird nur die Hälfte der steuerpflichtigen Erträge dem individuellen Steuersatz zu Grunde gelegt. Bei einer späteren lebenslangen Rentenzahlung erfolgt die Besteuerung lediglich mit dem entsprechenden Ertragsanteil – Abgeltungsteuer fällt hierbei nicht an.

Investmentfonds oder fondsgebundene Versicherung?

Ob Sie künftig eher in Investmentfonds oder in eine fondsgebundene Versicherung investieren, hängt von Ihren persönlichen Vorstellungen ab.

Investmentfonds bieten sich an bei:

  • Bei einer kurzen Anlagedauer (3-5 Jahre), weil Sie jederzeit schnell und flexibel reagieren können.
  • Auch bei einem mittelfristigen Anlagehorizont (5-12 Jahre), insbesondere wenn es Ihnen wichtig ist, jederzeit unkompliziert ganz oder teilweise über Ihr Guthaben verfügen zu können.
  • Unter Umständen auch bei langfristigen Anlagezielen, wenn keine oder kaum Fondswechsel während der Laufzeit erfolgen.

Eine fondesgebundene Versicherung bietet sich an bei:

  • bei langfristigen Anlagezielen (>12 Jahre), die auf die Altersvorsorge abgestellt sind. Im Rahmen dieser langen Zeiträume werden situationsbedingt Fondswechsel vorgenommen, die im Rahmen der Fondsgebundenen Versicherung steuerneutral (ohne Abgeltungsteuerpflicht) erfolgen. Das wirkt sich positiv auf den Zinseszinseffekt und somit auf die Rendite aus.
  • Übrigens können Sie bei einer fondsgebundenen Versicherung auch später noch entscheiden, in welcher Form Sie Ihr Guthaben ausgezahlt haben wollen. Dabei bieten sich Ihnen vielfältige Alternativen, wie z.B. Rentenzahlungen, teilweise Rente oder eine komplette Kapitalauszahlung.

Beispiel 1

Einmalbeitrag von EUR 10.000 in Aktienfonds, Laufzeit 12 Jahre, ab 2008

  • Durch die steuerfreien Wertzuwächse ist die Kapitalauszahlung aus der Direktanlage deutlich höher.
  • Keine Fondswechsel berücksichtigt; geeignet sind hier u.a. Aktien-Dachfonds wie z. B. der Top Trend AMI.

Beispiel 2

Monatlicher Beitrag von EUR 100 über 20 Jahre, Lebenslange Rente

  • Besteuerung der Rentenzahlung aus der Fondspolice nur mit dem Ertragsanteil. Abgeltungsteuer fällt nicht an.
  • Je mehr Fondswechsel, desto niedriger die Rente aus der Direktanlage.

Unser Service

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