Haftungsverschärfung - Risiken für die Berufs-Haftpflicht

Mai 2008 | Das ingenieurtechnische Risiko-Management ist in Deutschland hoch entwickelt. Ingenieure, Architekten und Sachverständige stellen sich jeden Tag der Verantwortung, Bauwerke mangelfrei und sicher zu gestalten. Dennoch lässt sich trotz sorgfältiger Planung und Bauleitung nicht ausschließen, dass andere zu Schaden kommen: So melden Ingenieure, Architekten und Sachverständige Tag für Tag rund 30 Haftpflichtschäden – pro Jahr sind das mehr als 10.000 Fälle.

Existenzielles Thema

Ein Haftpflichtschaden kann die Existenz bedrohen: Büros haften mit dem Firmenvermögen grundsätzlich in unbegrenzter Höhe, bei Personengesellschaften außerdem die Inhaber und deren Familie mit dem Privatvermögen. Auch bei Kapitalgesellschaften ist eine private Haftung der Geschäftsführer möglich. Je nach dem, was für ein Schaden eingetreten ist, kann man für Fehler im schlimmsten Fall noch 30 Jahre in Anspruch genommen werden. Für Objektschäden haftet man grundsätzlich nur bis zu fünf Jahre, dieser Zeitraum kann sich jedoch, wie zahlreiche Urteile belegen, verlängern (deliktische Haftung). Da niemand ausschließen kann,
mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu werden, haben die meisten Büros eine Berufs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Ersatzforderungen stark gestiegen

Die Statistik zeigt, dass nicht nur die Anzahl der Fälle steigt, der Schadenaufwand hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verzehnfacht. Derzeit betragen die Mängelbeseitigungskosten am Bau jährlich circa drei Milliarden Euro. Was sind die Gründe? Zum einen gibt es zahlreiche neue Bestimmungen und Gesetze, zum anderen sorgt die zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung für mehr Verurteilungen und höhere Ersatzzahlungen. Gleichzeitig spielen die gestiegene Anspruchsmentalität, Zeit- und Wettbewerbsdruck, hohe Anforderungen der Auftraggeber und die versierte Verfolgung von Schadenersatzansprüchen eine Rolle.

Für Ingenieure, Architekten und Sachverständige bedeutet diese Entwicklung, dass sie häufiger als früher mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Außerdem werden die Schadenhöhen oft unterschätzt. Das mag daran liegen, dass Risiken im Zusammenhang mit Technik meist erst im Nachhinein deutlich werden. Versicherer stellen immer wieder fest, dass die Deckungssummen angesichts der neuen Haftungssituation zu niedrig angesetzt sind.

Richtiges Maß finden

Während die Privat-Haftpflichtversicherung meist eine Deckungssumme von drei oder fünf Millionen Euro aufweist, wird dieser Maßstab auf die Berufs-Haftpflicht meistens nicht übertragen – obwohl in diesem Bereich häufiger Schäden in dieser Höhe auftreten. Die Einschätzung der Schadenhöhen fällt offensichtlich vielen Planern im Bereich Haftpflicht besonders schwer. Sie versichern zum Beispiel ihre Gebäude beziehungsweise die Einrichtung ihrer Büros regelmäßig mit dem vollen Wert. Der vermeintlich unvorstellbare Großschaden aufgrund der beruflichen Haftung ist dagegen oft nur zu einem Bruchteil versichert.

Im Rahmen der Berufs-Haftpflichtversicherung wird für Sach- und Vermögensschäden häufig eine Deckungssumme von 500.000 Euro oder weniger gewählt. Dabei wird vergessen, dass neben Objektschäden auch so genannte Mangelfolgeschäden eintreten können.

Zukunft einkalkulieren

Die Schadenentwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Risikoeinschätzungen der Vergangenheit nicht mehr auf die Zukunft übertragen werden können. Die Berufs-Haftpflichtversicherung sollte deshalb unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte konzipiert oder modifiziert werden:

  • Verstoßprinzip
  • Spätschäden
  • Großschäden

Höhere Deckungssummen kosten kein Vermögen

Zuverlässige Schätzungen gehen davon aus, dass circa 80 % der Berufs-Haftpflicht-versicherung aus heutiger Sicht keinen ausreichenden Schutz gewährleisten. Viele Versicherungsverträge sind sowohl im Hinblick auf die Deckungssummen als auch im Bezug auf die Inhalte lückenhaft und angesichts der neuen Haftungsrisiken nicht tragfähig.

Die Erhöhung der Deckungssummen muss aber nicht zwangsläufig zu hohen Prämien führen:

  • Bei einem funktionierenden Qualitätsmanagement kann man viel Geld sparen, indem man kleinere Schäden selbst trägt. Auch höhere Selbstbehalte von zum Beispiel 10.000 Euro sind interessant, wenn das Büro die Liquidität besitzt, um diese Schäden selbst zu begleichen. Den auf diese Weise gesparten Versicherungsbeitrag können Ingenieure, Architekten und Sachverständige in die Erhöhung der Deckungssumme stecken und damit Großschäden absichern, die die Existenz kosten könnten.
  • Was viele nicht wissen: Die Verdopplung der Deckungssummen muss nicht die doppelte Prämie kosten.

Qualifizierte Haftungsanalysen

Als erfahrener Versicherer von Ingenieuren, Architekten und Sachverständigen haben wir für Sie eine Risikoanalyse entwickelt, die für jedes Büro individuell durchgeführt wird. Falls Sie Lücken in Ihrer Berufs-Haftpflicht feststellen, sorgen wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen dafür, dass diese geschlossen werden – was auch dann möglich ist, wenn Sie bei einem anderen Unternehmen versichert sind.

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