Der Trend der Zukunft: Photovoltaik-Anlagen

November 2008 | Haben Sie das schon gewusst? Mit der Installation einer Photovoltaikanlage kann man bares Geld verdienen. Der Gesetzgeber fördert den Betrieb der Anlagen und belohnt die Betreiber für die Stromerzeugung mit attraktiven Vergütungssätzen für den eingespeisten Strom.

Warum eine Photovoltaik-Versicherung?

Doch jede Anlage ist ständig einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Diese können zu unvorhergesehenen Schäden und damit auch zu sinkenden Umsatzerlösen führen. Die Reparatur-, Wiederbeschaffungs- oder Ausfallkosten sind im Vorfeld schwer zu kalkulieren. Entsprechende Rücklagen sind nur selten vorhanden. Im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung sind Photovoltaikanlagen bei nachträglichem Einbau nicht automatisch mitversichert. Mit der Photovoltaik-Versicherung wird das Risiko für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen und des damit verbundenen Ertragsausfall Ihrer Photovoltaikanlage zu einer berechenbaren und betriebswirtschaftlich kalkulierbaren Größe.

Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen

Umfassenden Schutz bieten Elektronikversicherungen für Photovoltaikanlagen. Über die klassischen Risiken hinaus schützen sie die Investition bei allen unvorhersehbar einwirkenden Gefahren. Dazu zählen beispielsweise Beschädigung und Zerstörung durch Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Fahrlässigkeit, Konstruktions- und Materialfehler sowie höhere Gewalt. Diese Risiken sind üblicherweise nur über Elektronikversicherungen für Photovoltaikanlagen abgesichert.

Nicht versicherbar ist der Verschluss von Anlagenteilen. Grundsätzlich ist daher ein Wartungsvertrag für die Solaranlage zu empfehlen, der den Austausch von verschleißanfälligen Teilen einschließt. Bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes ist nicht zuletzt der Standort der Solaranlage zu berücksichtigen. Manche Versicherungsunternehmen schließen frei stehende Anlagen vom Versicherungsschutz aus. Bei HDI-Gerling sind Sie auch hier auf der sicheren Seite.

Vergütungsausfall absichern

Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Solaranlagen baut stets auf diesen Einnahmen aus dem Einspeisevertrag mit dem Versorgeunternehmen auf. Fällt diese Vergütung aufgrund von Schäden an der Anlage weg, so ist vor den finanziellen Folgen nur geschützt, wer bei der Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen auch einen Schutz vor Betriebsunterbrechung mit eingeschlossen hat. Bei Anlagen mit einer Höchstleistung bis 50 kWp ist dieser zusätzliche Schutz beispielsweise bei HDI-Gerling prämienfrei enthalten. Darüber hinausgehender Versicherungsschutz kann gegen eine geringe Mehrprämie vereinbart werden.

Auf Wunsch Montagerisiken einschließen

Im Rahmen dieser Photovoltaikversicherung kann zusätzlich eine Montageversicherung für Risiken während der Errichtungsphase abgeschlossen werden.

Zum Versicherungsumfang gehört die Entschädigung bei unzureichender Stabilität des Montagesystems. Bei hoher Belastung durch Wind und Schnee kann das zu mechanischer Verspannung der montierten PV-Module führen. Als Folge kann dies zu Brüchen der Module und/oder der Verglasung sowie zu einer dauerhaften Verbiegung der Rahmen führen.

Sollte das Montagesystem fehlerhaft auf die Unterkonstruktion montiert sein, entstehen in Folge Schäden an der Dachhaut (Dachdurchdringungen) sowie an dem Montagesystem selbst. Auch dieses Risiko ist im Rahmen der Montageversicherung mitversichert.

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